Wer als privater Vermieter in Schortens eine Mieterhöhung durchsetzen möchte, der hat es ohne entsprechenden Mietspiegel für Schortens nicht leicht. Denn ein Gutachten dürfte aus Kostengründen für viele nicht zur Debatte stehen und die vom Gesetzgeber Alternative mit ortsüblichen Vergleichsmieten aus Schortens zu arbeiten ist mit Schwierigkeiten versehen.
Warum besteht eine Schwierigkeit? Weil man in der Regel keine Ahnung hat wer in Schortens sonst noch vergleichbaren Wohnraum vermietet. Was also tun, wenn die Kosten der Instandhaltung einer Wohnung wegen hoher Baumaterialpreisen und Handwerkerpreisen steigen, aber man die Miete für die Wohnung in Schortens nicht angleichen kann?
Werden Sie Teil unseres Netzwerks und melden Sie sich auf der Plattform mietspiegel.com an. Sie können dann Ihre Immobilien in Schortens einstellen und Kontakt zu Vermietern mit ähnlichen Immobilien in Schortens knüpfen. Der Abgleich der Mietvertragsdaten erfolgt dann direkt.
Für die Anmeldung erheben wir Kosten die aber in der Relation zu den Vorteilen sehr gering sind. Und: Sollte es noch zu wenig Vergleichsmieten in Schortens geben, fließt das Geld direkt in Werbung in der Region, um weitere Vermieter aus Schortens ins Boot zu holen.
1153 schworen die durch Mast und Viehhandel wohlhabenden Friesen von Östringer vor einer Schlacht gegen ein sächsisches Heer, im Falle eines Sieges eine Kirche "zu Ehren des Sunte Steffan tho Schortense" zu errichten. Die St.-Stephans-Kirche wurde aus erstmals verwendeten Granit- und Tuffschnitzereien erbaut, die Kaufleute aus der Eifel mitbrachten, als sie ihre Waren per Schiff nach Köln verkauften. Die Kirche ist eine Apsidenhalle mit ungeteiltem Kirchenschiff und Chorapsis.
Mit dem Ende der friesischen Freiheit ging das Ostringer Stammesgebiet, zu dem auch die Schortens gehörten, in die Herrschaft Jever über, die von Häuptling Wiemken regiert wurde. 1548 wurde die Herrschaft Jever als Brabanter Hochburg im Augsburger Reichstag dem Reichskreis Burgund angegliedert. Nach Marias Tod 1575 kamen Schortens und Jever zu Oldenburg. Am 12. August 1588 bestätigte das Gericht in Brüssel den Anspruch Oldenburgs auf die Herrschaft über die Grafschaft Ostfriesland.
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