Mietspiegel
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er kann für eine Gemeinde, mehrere Gemeinden oder auch Teile einer Gemeinde erstellt werden.
Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung oder ein Haus? Mietspiegel können darauf eine Antwort geben. Doch nicht für jede Gemeinde und nicht für jedes Mietobjekt steht ein passender Mietspiegel zur Verfügung.
mietspiegel.com vernetzt private Vermieter und ermöglicht die Suche nach vermieteten Immobilien mit vergleichbaren Merkmalen. So können Vermieter regional nach möglichen Vergleichsobjekten suchen und bei Interesse Kontakt zum jeweiligen Eigentümer aufnehmen.
Vergleichsmieten suchen
Die Begriffe hängen eng zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe. Für Vermieter ist vor allem wichtig, allgemeine Angaben zu Mietpreisen von der rechtlich relevanten ortsüblichen Vergleichsmiete zu unterscheiden.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er kann für eine Gemeinde, mehrere Gemeinden oder auch Teile einer Gemeinde erstellt werden.
Für die Vergleichsmiete sind nicht nur der Ort und die Wohnfläche relevant. Berücksichtigt werden insbesondere Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gelten gesetzliche Voraussetzungen. Auch Form, Begründung, Fristen und weitere Begrenzungen müssen berücksichtigt werden.
Eine praktische Schwierigkeit bei der Suche nach Vergleichswohnungen liegt auf der Hand: Private Vermieter wissen normalerweise nicht, wem andere vermietete Wohnungen und Häuser in ihrer Umgebung gehören.
Genau dafür wurde das Vermieternetzwerk aufgebaut. Vermieter können eigene Mietobjekte erfassen und anhand verschiedener Merkmale nach anderen Immobilien in der jeweiligen Region suchen.
Wird ein interessantes Mietobjekt gefunden, kann der Kontakt zum anderen Vermieter angefragt werden. Die Plattform schafft damit die Verbindung zwischen Eigentümern; die rechtliche Bewertung der gefundenen Vergleichsobjekte bleibt davon getrennt.
Vermieternetzwerk nutzenNutzerkonto erstellen und die eigene vermietete Immobilie mit den für einen Vergleich wichtigen Objektdaten erfassen.
Mit den Such- und Filterfunktionen nach vermieteten Wohnungen oder Häusern mit ähnlichen Merkmalen in der Region suchen.
Bei einem passenden Suchergebnis können die Kontaktdaten des anderen Vermieters angefordert werden, um relevante Informationen zum Mietobjekt auszutauschen.
Wichtig: Ein Suchtreffer auf mietspiegel.com bedeutet nicht automatisch, dass das betreffende Mietobjekt rechtlich als Vergleichswohnung für ein konkretes Mieterhöhungsverlangen geeignet ist.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist kein einfacher Durchschnitt aller Mieten an einem Ort. Entscheidend ist Wohnraum, der hinsichtlich seiner Eigenschaften vergleichbar ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt hierfür insbesondere Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit des Wohnraums.
Deshalb reicht es nicht aus, zwei Wohnungen nur deshalb gleichzusetzen, weil sie sich in derselben Stadt befinden. Je genauer relevante Objektmerkmale berücksichtigt werden, desto sinnvoller lässt sich beurteilen, welche Immobilien für einen näheren Vergleich überhaupt infrage kommen.
Bei bestehenden Mietverhältnissen kann die ortsübliche Vergleichsmiete eine wichtige Rolle spielen. Eine Mieterhöhung setzt jedoch mehr voraus als lediglich die Ermittlung eines Vergleichswertes.
Das BGB nennt verschiedene Möglichkeiten zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens. Dazu gehören Mietspiegel, Auskünfte aus Mietdatenbanken, Sachverständigengutachten und Entgelte einzelner vergleichbarer Wohnungen.
Wird das Mieterhöhungsverlangen mit entsprechenden Entgelten einzelner vergleichbarer Wohnungen begründet, genügt nach § 558a BGB die Benennung von drei Wohnungen. Weitere rechtliche Voraussetzungen bleiben davon unberührt.
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt unter anderem zeitlichen Voraussetzungen und der gesetzlichen Kappungsgrenze. Je nach Gemeinde können dabei unterschiedliche Grenzen gelten.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Mietspiegel können für das gesamte Gebiet einer Gemeinde, mehrere Gemeinden oder auch für einzelne Teile einer Gemeinde erstellt werden.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern besteht eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels. In kleineren Gemeinden kann dagegen durchaus kein eigener Mietspiegel vorhanden sein.
Für Vermieter ist deshalb immer die konkrete Situation am Standort der vermieteten Immobilie entscheidend.
Mehr zur VergleichsmieteEin Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, wenn sie von der zuständigen Behörde oder gemeinsam von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter erstellt oder anerkannt worden ist.
Für einen qualifizierten Mietspiegel gelten zusätzliche Anforderungen. Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und entsprechend anerkannt worden sein.
Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen.
Das Prinzip der Plattform: Private Vermieter stellen die Verbindung untereinander her, statt bei der Suche nach vergleichbarem Wohnraum ausschließlich auf den eigenen Bekanntenkreis angewiesen zu sein.
Informationen zu Mietspiegeln und zur Suche nach Vergleichsmieten finden Sie auch auf unseren regionalen Seiten. Von dort gelangen Sie zu Städten und Gemeinden innerhalb des jeweiligen Bundeslandes.
In großen Städten stehen häufig eigene Mietspiegel zur Verfügung. Unsere regionalen Seiten führen zu weiteren Informationen für die jeweilige Stadt.
Das Vermieternetzwerk richtet sich an private Eigentümer vermieteter Wohnimmobilien. Entscheidend für die Suche sind die Eigenschaften des jeweiligen Mietobjekts und die regionale Vergleichbarkeit.
Eigenes Mietobjekt erfassen, nach ähnlichen vermieteten Immobilien suchen und bei einem interessanten Treffer Kontakt zu einem anderen privaten Vermieter aufnehmen.
Jetzt registrierenHinweis: mietspiegel.com ermöglicht die Suche nach Mietobjekten und die Vernetzung privater Vermieter. Die Plattform erstellt keinen amtlichen Mietspiegel und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Insbesondere ist im Einzelfall zu prüfen, ob gefundene Wohnungen als Vergleichswohnungen geeignet sind und ob sämtliche Voraussetzungen für eine Mieterhöhung erfüllt sind. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt sich fachkundige Beratung.