Sie sind Vermieter und können eine längst berechtigte Mieterhöhung nicht durchsetzen, weil es für Ihre Stadt oder Gemeinde keinen Mietspiegel gibt? Damit sind Sie nicht allein und wir wollen das ändern. Unsere Vermieterplattform vernetzt private Vermieter zum Austausch von ortsüblichen Vergleichsmieten, denn aktuell sind Mieterhöhungen sind in Regionen ohne Mietspiegel kaum durchzusetzen. Melden Sie sich als Privatvermieter jetzt kostenlos an!
Der Gesetzgeber lässt private Vermieter von Häusern und Wohnungen ziemlich im Regen stehen. Gibt es keinen Mietspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten der einzige wirtschaftlich sinnvolle Weg. Wir vernetzen Vermieter aus einer Region mit ähnlichen Mietobjekten. Können Sie eine Mieterhöhung von nur 50 Euro erfolgreich durchsetzen sind das schon im ersten Jahr 600 Euro. Denn bei steigenden Kosten für Material und Handwerker ist eine Erhöhung der Miete oft dringend nötig, um als Vermieter kein Minusgeschäft zu machen.
Wahren Sie als Vermieter Ihre Interessen. Nur so können Sie den Wert Ihrer Immobilie wirtschaftlich vermieten und die Wohnung oder das Haus instand halten. Viele private Vermieter investieren in eine Immobilie, um im Ruhestand eine zusätzliche Absicherung zur Rente zu bekommen. Dieses Modell funktionert nur, wenn ausreichend Rücklagen für eventuelle Reparaturen gebildet werden können. Ob eine neue Heizung, neue Fenster oder andere Maßnahmen. Sie benötigen 3 ortsübliche Vergleichsmieten, um eine Mieterhöhung auch ohne Mietspiegel durchsetzen zu können.
Private Vermieter sollten sich vernetzen, um stets eine aktuelle und genaue Mietpreisübersicht zu erhalten. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit können sie von umfassenden Mietpreisanalyse profitieren und einen präzisen Mietpreisspiegel erstellen. Diese Vernetzung hilft, die Mietpreisentwicklung besser zu verstehen und die durchschnittlichen Mieten in ihrer Region im Blick zu behalten. Vermieter können Mietpreise vergleichen und somit sicherstellen, dass sie konkurrenzfähige und faire Preise anbieten. Ein Netzwerk ermöglicht auch den Zugang zu Informationen über regionale Mietpreise und unterstützt die korrekte Mietpreisermittlung, was letztendlich zu einer stabileren und profitableren Vermietung führt.
Miete erhöhen ohne Mietspiegel? Ortsübliche Vergleichsmieten.
Wir vernetzen private Vermieter für den Austausch von Vergleichsmieten.
Neben dem Mietspiegel bleiben privaten Vermietern nicht viele Möglichkeiten eine Mieterhöhung durchzusetzen. Ein wichtiger Faktor sind dabei die Kosten. Ein Sachverständigengutachten kann schnell zu Kosten von 2.000 Euro führen. Die günstigere Variante sind dann sicher die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Wie soll man als privater Vermiter herausfinden wer eine ähnliche Immobilie am Ort bzw. der Region besitzt?
Wir bieten eine bundesweite Plattform mit der Sie sich als Eigentümer von Immobilien regional vernetzen können.
Sie können mit anonymisierten Daten ähnliche Mietobjekte aus der Region finden und die Kontaktdaten zu deren Besitzern anfordern, um Mietvertragsdaten zu einer Wohnung oder einem Haus auszutauschen.
Werden Sie Teil des Vermieter-Netzwerks, um Ihre Interessen zu wahren.
Der Mietspiegel ist ein Mittel zur Begründung einer Mieterhöhung. Beim Mietspiegel handelt es sich um eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für die Erhöhung der Miete in einem angemessenen Rahmen.
Dabei gibt es jedoch ein Problem - nicht jede Gemeinde oder Stadt hält einen Mietspiegel der anhand ortsüblicher Vergleichsmieten erstellt wird für Vermieter bereit.
Städte ab 50.000 Einwohner sind ab dem 01.07.2022 zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet, doch für Vermieter in kleineren Städten oder in Gemeinden am Land ist das keine Lösung.
Der Mietspiegel gilt dort wo er erhoben wird. Die Gültigkeit ist also auf die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde beschränkt. Erstellt wird der Mietspiegel durch die Städte zusammen mit den Vermieter- und Mieterverbänden.
Nur in sehr seltenen Fällen stellen auch Gemeinden einen Mietspiegel auf. In kleineren Städten und Gemeinden ist es für Vermieter daher oft eine große Herausforderung eine Erhöhung der Miete gegenüber dem Mieter durchzusetzen. Dies ist dann fast ausnahmslos nur durch selbst ermittelte, ortsübliche Vergleichsmieten möglich.
Letztlich ist der Mietspiegel nur ein Abbild der ortsüblichen Vergleichsmieten bei dem relevante Aspekte des Wohnobjekts berücksichtigt werden.
Merkmale die im Mietspiegel einfließen:
Der einfache Mietspiegel ist letztlich nur eine Übersicht von üblichen Mieten die in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden gelten. Entscheidend dabei ist, dass diese Übersicht von der Gemeinde oder gemeinsam von Vermieter- und Mietervertretern erstellt und anerkannt wurde.
Der qualifizierte Mietspiegel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt - BGB §558d. Der qualifizierte Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein. Er muss alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden.
Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Werden diese Aspekte eingehalten, heißt es weiter im Gesetz, wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
In Deutschland zeichnet sich eine anhaltende Wohnungsnot ab, die sowohl Mieter als auch private Vermieter vor Herausforderungen stellt. Für Mieter manifestiert sich die Wohnungsknappheit in langwierigen und oft frustrierenden Wohnungssuchen. Angesichts eines begrenzten Angebots stehen Interessenten nicht selten in einem harten Wettbewerb um verfügbare Wohnungen, was insbesondere in Ballungszentren und Universitätsstädten zu beobachten ist. Fest steht: Die Höhe der Mietpreise liegt oft an teuren Baukosten. Diese steigen durch höhere Materialpreise, Auflagen hinsichtlich der Nachhaltigkeit und auch hohe Bauzinsen weiter an.
Private Vermieter wiederum sehen sich mit ernsthaften Schwierigkeiten konfrontiert. Ohne einen Mietspiegel als Orientierungshilfe ist die Festlegung einer fairen und marktgerechten Miete eine Herausforderung. Darüber hinaus kann die Unsicherheit bezüglich angemessener Mietpreise das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen, sollte ein Mieter die Miete als unangemessen hoch empfinden. In einem derartigen Umfeld entscheiden sich immer mehr Vermieter gegen eine Vermietung. An Investitionen in neuen Wohnraum ist bei solchen Rahmenbedingungen kaum zu denken. Von der Regelung, dass Städte über 50.000 Einwohner einen Mietspiegel ausweisen müssen, haben Privatvermieter in Kleinstädten und ländlichen Regionen absolut nichts. Es bleibt nur, sich selbst zu organisieren.
Eine Mieterhöhung für ein Haus oder eine Wohnung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach den gesetzlichen Vorgaben nicht übersteigen.
Das Niveau von ortsüblichen Vergleichsmieten liegt in der Regel deutlich unter dem Niveau der Mieten bei Neuvermietung, da es sich ja um übliche Durchschnittswerte für vergleichbare Mietobjekte handelt.
Hinzu kommt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht klar geregelt ist. Es werden zwar Kriterien wie das Alter, die Lage oder die Größe der Wohnung genannt, aber wie genau die Übereinstimmung sein muss ist nicht eindeutig.
Bedauerlicherweise werden Privatvermieter in der öffentlichen Wahrnehmungen oft vollkommen zu Unrecht mit großen Immobilienkonzernen in eine Schublade gesteckt.
Lassen Sie uns gemeinsam eine Plattform schaffen, um unsere Interessen trotz schwieriger gesetzlicher Rahmenbedinungen vertreten zu können.
Bei uns finden Sie die Möglichkeit ortsübliche Vergleichsmieten einzuholen. Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Die Durchführung einer Mieterhöhung ist für Vermieter eine komplexe Angelegenheit, die viele rechtliche und formale Anforderungen mit sich bringt. Ein Anwalt oder ein Verein wie Haus und Grund Deutschland kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten. Diese Experten kennen die aktuelle Gesetzeslage und helfen sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dadurch können teure Fehler vermieden und rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern verhindert werden.
Zudem bieten sie eine individuelle Beratung, die auf die spezifischen Umstände der Immobilie und des Mietverhältnisses zugeschnitten ist. Auch die Kommunikation mit den Mietern wird durch professionelle Unterstützung klarer und effizienter gestaltet. Schließlich profitieren Vermieter vom Erfahrungen und Wissen, die solche Vereine bieten, was zusätzliche Sicherheit und Unterstützung bei Verhandlungen bedeutet. Insgesamt trägt die Hinzuziehung von rechtlichen Experten dazu bei, die Mieterhöhung fair und rechtssicher durchzuführen.