Wenn Sie privater Vermieter in Rot sind haben Sie es mit einer Mieterhöhung gegebenenfalls nicht leicht. Bei der Festsetzung der neuen Miethöhe muss darauf geachtet werden, dass die Mieterhöhung nur bis zu einer ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt ist.
Wenn Sie keinen Mietspiegel für Ihre Wohnung in Rot haben, sind örtliche Vergleichsmieten das probate Mittel der Wahl – denn ein Sachverständigengutachten kostet nicht selten so viel, dass eine Erhöhung der Miete keinen Sinn macht. Wo bekommen Sie nun aber die vom Gesetzgeber geforderten Vergleichsmieten für Rot her?
Weil viele private Vermieter daran scheitern, haben wir mit mietspiegel.com eine Plattform geschaffen in der sich Eigentümer von Wohnungen und Häuser in Rot vernetzen können. Sie melden sich an, tragen die Daten zu Ihrer Immobilie in Rot ein und suchen vergleichbare Mietobjekte. Ist ein Objekt gefunden, fordern Sie den Kontakt zum Vermieter an und können dann direkt Daten zum Mietverhältnis in Rot austauschen.
Die Anmeldgebühr für die Aufnahme ist schnell ausgeglichen, wenn Sie dadurch die Miete für Ihre Wohneinheit in Rot erhöhen können. Gibt es für die Rot noch zu wenige Vergleichsobjekte, schalten wir mit der Gebühr direkt Werbung in der Region.
Wenn kein Mietspiegel für Rot vorliegt, helfen ortübliche Vergleichsmieten, um eine Erhöhung der Miete für Ihre Wohnung in Rot zu begründen.
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